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Leistung

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Die wenigsten Häuser werden in einem Rutsch saniert. Die meisten Eigentümer machen alle paar Jahre eine Etappe – und genau da entstehen die teuren Fehler: Das Dach wird gedämmt, bevor klar ist, wo später die Wärmepumpe steht. Die Fassade wird gedämmt, aber die Fenster bleiben ein Jahr länger drin, sodass die Laibungen zweimal angefasst werden.

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist die Antwort darauf. Er ist ein Dokument im bundeseinheitlichen Format, das Ihr Gebäude aufnimmt, den Ist-Zustand bewertet und daraus eine Reihenfolge entwickelt – mit Kosten, Einsparung und Förderung für jede einzelne Etappe.

Was Sie bekommen

  • Eine Aufnahme aller relevanten Bauteile vor Ort, inklusive Aufbauten, Fenstern, Heizung und Verbräuchen
  • Den Ist-Zustand mit Energieeffizienzklasse und den größten Verlustquellen
  • Ihren Maßnahmenfahrplan in Etappen – jede einzeln umsetzbar, aber aufeinander abgestimmt
  • Je Etappe: Investition, Einsparung, Förderung und die Auswirkung auf die Effizienzklasse
  • Eine Kurzfassung „Mein Sanierungsfahrplan“, die man auch dem Handwerker in die Hand geben kann

Was er finanziell bringt

Liegt ein geförderter iSFP vor, steigt der Zuschuss für die darin empfohlenen Einzelmaßnahmen von 15 auf 20 %, und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich von 30.000 auf 60.000 € je Wohneinheit und Jahr. Der Fahrplan gilt 15 Jahre und wirkt bei jeder Etappe erneut.

Aber: Seit dem 21. Juli 2026 greift der iSFP-Bonus erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen – und nur für den Anteil darüber. Bei kleineren Maßnahmen bringt er finanziell nichts mehr. Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn ein Fahrplan sich in Ihrem Fall nicht rechnet. Es gibt genug Kollegen, die ihn trotzdem verkaufen.

Was er kostet

Der iSFP läuft über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude: Der Bund übernimmt 50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern, höchstens 850 € bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird direkt an uns ausgezahlt. Ihren Eigenanteil nennen wir Ihnen vor dem Ortstermin schriftlich – ohne Überraschungen hinterher.

Energieeffizienz-
Expertenliste des Bundes
BAFA-
antragsberechtigt
KfW-
antragsberechtigt
Gebäudeenergie-
berater (HWK)

Wir dürfen Ihren Antrag stellen

Für diese Leistung ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Sachverständiger gesetzlich vorgeschrieben. Beide Inhaber sind dort eingetragen – wir dürfen Ihren Förderantrag bei BAFA und KfW also selbst stellen und die erforderlichen Bestätigungen ausstellen.

Nachprüfbar unter energie-effizienz-experten.de – die Liste ist öffentlich.

Erstberatung vor Ort kostenlos. Wir sehen uns Ihr Gebäude an und sagen Ihnen, ob und wie viel Förderung realistisch ist – ohne Kosten und ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie lange dauert die Erstellung?

Vom Ortstermin bis zur fertigen Unterlage rechnen Sie mit zwei bis vier Wochen, je nach Größe und Komplexität des Gebäudes.

Muss ich alle Maßnahmen umsetzen?

Nein. Der Fahrplan verpflichtet Sie zu nichts. Sie können einzelne Etappen umsetzen, die Reihenfolge ändern oder ihn erst einmal liegen lassen. Er bleibt 15 Jahre gültig.

Gilt der Fahrplan auch für vermietete Objekte?

Ja, auch für vermietete Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser sowie für Eigentümergemeinschaften. Bei Wohnungseigentum gelten Besonderheiten beim Gemeinschaftseigentum – das klären wir vorher.

Nächster Schritt

Der erste Termin bei Ihnen zu Hause ist kostenlos.

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und stimmen einen Termin ab – unverbindlich und ohne Kosten für Sie.

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