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Leistung

Heizungstausch und KfW-Zuschuss 458

Heizungstausch und KfW-Zuschuss 458

Der Heizungstausch ist der Förderbereich, in dem sich 2026 am meisten verändert hat – und in dem am häufigsten mit veralteten Zahlen gerechnet wird. Wer noch mit dem Effizienzbonus oder dem Emissionsminderungszuschlag kalkuliert, liegt daneben: beide sind seit dem 21. Juli 2026 gestrichen.

So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen

BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Für alle. Bei Wärmepumpen ab dem 1. Quartal 2027 nur noch 15 %, dafür +15 % Wertschöpfungsbonus bei EU-Produktion.
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbst genutzte Wohneinheit, Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung.
Einkommensbonusbis 40 %Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €. Darüber gestaffelt 30 % bzw. 10 %.
Familienzuschlag−10.000 €Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt senkt das anzusetzende Einkommen rechnerisch.

Maximal sind 80 % möglich. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit liegen bis zum 31. Januar 2027 bei 28.000 € und sinken danach halbjährlich um 750 €. Der Höchstzuschuss beträgt derzeit 22.400 €.

Alle KfW-Programme im Überblick – dort steht auch, wann ein Energieeffizienz-Experte vorgeschrieben ist und wann nicht.

Was wir dabei machen

  • Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 – damit die Wärmepumpe zum Haus passt und nicht zum Katalog. Zu groß dimensioniert bedeutet Takten, Verschleiß und höhere Stromkosten über die gesamte Lebensdauer.
  • Prüfung der Vorlauftemperatur – oft entscheidet sich hier, ob vorher noch gedämmt oder ob an einzelnen Heizkörpern nachgerüstet werden sollte.
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) mit der 15-stelligen ID, ohne die im KfW-Portal kein Antrag möglich ist.
  • Hydraulischer Abgleich als Fördervoraussetzung.
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Einreichung des Verwendungsnachweises.

Reihenfolge beachten: Erst Bestätigung zum Antrag, dann Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung, dann Antrag bei der KfW, dann Baubeginn. Wer die Heizung schon bestellt hat, bevor der Antrag draußen ist, bekommt nichts. Diesen Anruf bekommen wir mehrmals im Jahr – meistens zu spät.

Gasheizung ist wieder erlaubt – aber nicht gefördert

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz sind fossile Heizungen beim Tausch ordnungsrechtlich wieder zulässig. Einen Zuschuss gibt es dafür nicht. Ob sich eine Gasheizung trotzdem rechnet, hängt vor allem am CO₂-Preis über die nächsten 15 Jahre. Diese Rechnung machen wir Ihnen auf, statt Ihnen eine Technologie zu verkaufen.

Energieeffizienz-
Expertenliste des Bundes
BAFA-
antragsberechtigt
KfW-
antragsberechtigt
Gebäudeenergie-
berater (HWK)

Wir dürfen Ihren Antrag stellen

Beim Heizungstausch über die KfW ist ein gelisteter Sachverständiger als einziger Förderweg nicht zwingend vorgeschrieben – ein Fachbetrieb genügt formal. Wir sind trotzdem eingetragen und antragsberechtigt: Für die Heizlastberechnung, die Bestätigung zum Antrag und den Verwendungsnachweis können Sie uns einsetzen, ohne ein zweites Büro einschalten zu müssen.

Nachprüfbar unter energie-effizienz-experten.de – die Liste ist öffentlich.

Erstberatung vor Ort kostenlos. Wir sehen uns Ihr Gebäude an und sagen Ihnen, ob und wie viel Förderung realistisch ist – ohne Kosten und ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Kann ich den Antrag selbst stellen?

Ja, der Antrag läuft über das Portal „Meine KfW“ und wird von Ihnen gestellt. Sie brauchen dafür aber die Bestätigung zum Antrag von einem gelisteten Energieeffizienz-Experten oder einem Fachunternehmen. Auf Wunsch begleiten wir Sie durch den Antrag.

Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?

Nach der Förderzusage haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme abzuschließen und den Nachweis einzureichen.

Wird der Austausch meiner alten Wärmepumpe gefördert?

Nein. Seit dem 21. Juli 2026 wird nur noch der Wechsel von fossilen auf erneuerbare Energien bezuschusst.

Nächster Schritt

Der erste Termin bei Ihnen zu Hause ist kostenlos.

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und stimmen einen Termin ab – unverbindlich und ohne Kosten für Sie.

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