Stand: August 2026
Förderung 2026: Was seit der Reform vom 21. Juli gilt
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde im Sommer 2026 umgebaut. Die Fördertöpfe gibt es weiterhin, aber die Beträge und Boni sind andere. Auf dieser Seite stehen die Zahlen, mit denen wir heute rechnen – nicht die aus den Broschüren von 2024.
Das Wichtigste vorweg: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit der Fachfirma darf vorliegen, aber nur mit aufschiebender Bedingung – also erst wirksam, wenn die Förderzusage da ist. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch vollständig.
Gebäudehülle – BAFA-Zuschuss für Einzelmaßnahmen
Dämmung von Dach, Fassade, Kellerdecke und oberster Geschossdecke, neue Fenster und Außentüren, sommerlicher Wärmeschutz, Lüftungsanlagen und Heizungsoptimierung laufen über das BAFA.
| ohne iSFP | mit iSFP | |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 % | 20 % |
| Förderfähige Kosten je Wohneinheit und Jahr | 30.000 € | 60.000 € |
| Maximaler Zuschuss je Maßnahme und Jahr | 4.500 € | 12.000 € |
Neu seit dem 21. Juli 2026: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € gewährt – und nur für den Anteil oberhalb dieser Schwelle. Wer 20.000 € investiert, hat vom Fahrplan finanziell nichts mehr. Wer 45.000 € investiert, sehr wohl. Genau das prüfen wir, bevor wir Ihnen einen iSFP anbieten.
Heizungstausch – KfW-Zuschuss 458
Gefördert wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch der Wechsel von fossiler auf erneuerbare Wärme. Der Austausch einer bestehenden Wärmepumpe wird nicht mehr bezuschusst.
| Baustein | Höhe | Wer bekommt ihn |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Alle Antragsteller. Für Wärmepumpen sinkt sie ab dem 1. Quartal 2027 auf 15 %; dafür kommt ein Wertschöpfungsbonus von 15 % für Geräte aus EU-Produktion. |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Beim frühzeitigen Tausch alter Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen bzw. mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizungen. Ab Februar 2027 sinkt der Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte und läuft Mitte 2028 aus. |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 % | Bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (40 %), über 30.000 bis 40.000 € (30 %), über 40.000 bis 50.000 € (10 %). |
| Familienzuschlag | −10.000 € | Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzusetzende Einkommen rechnerisch pauschal um 10.000 € reduziert. Damit rutschen auch Familien mit 60.000 € noch in den Bonus. |
| Höchstfördersatz | 80 % | Durch Kombination der Boni, bei selbst bewohnten Wohneinheiten. Vor der Reform waren 70 % das Maximum. |
Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit liegen seit dem 21. Juli 2026 bei 28.000 € statt vorher 30.000 €. Sie sinken bis 2030 alle sechs Monate – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um weitere 750 €. Beim Höchstsatz von 80 % ergibt das derzeit maximal 22.400 € Zuschuss. Bei Mehrfamilienhäusern kommen 15.000 € je Wohneinheit für die zweite bis sechste und 8.000 € für jede weitere hinzu.
Weggefallen sind: der Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 € für Biomasse. Wenn Sie noch mit diesen Zahlen kalkulieren, rechnen Sie zu hoch.
Expertenliste des Bundes BAFA-
antragsberechtigt KfW-
antragsberechtigt Gebäudeenergie-
berater (HWK)
Wir dürfen Ihren Antrag stellen
Alle hier genannten Programme setzen einen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführten Sachverständigen voraus – bei den BAFA-Einzelmaßnahmen und den KfW-Kreditprogrammen sogar zwingend. Beide Inhaber sind eingetragen und antragsberechtigt.
Nachprüfbar unter energie-effizienz-experten.de – die Liste ist öffentlich.
Energieberatung selbst – Bundesförderung EBW
Die Beratung, die zu all dem führt, wird ebenfalls gefördert: mit 50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und höchstens 850 € bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss geht direkt an uns und mindert Ihre Rechnung – Sie müssen nichts vorstrecken und nichts zurückfordern.
Die zweite Ebene: Land, NRW.BANK und Stadtwerke
Über BAFA und KfW spricht jeder. Daneben gibt es Programme des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK und einzelner Stadtwerke – kleiner, aber zusätzlich zur Bundesförderung nutzbar. Weil wir in einem festen Umkreis von 40 km arbeiten, prüfen wir bei jeder Beratung mit, was am Standort Ihres Gebäudes gerade läuft.
Fördermittel aus NRW im Detail
Fachplanung und Baubegleitung
Wenn ein Energieeffizienz-Experte die Umsetzung begleitet, übernimmt der Bund 50 % dieser Kosten, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 2.500 €. Bei Effizienzhaus-Sanierungen ist die Baubegleitung ohnehin Pflicht. Bei Einzelmaßnahmen ist sie freiwillig – aber sie ist der Grund, warum Mängel auffallen, solange das Gerüst noch steht.
Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz ändert
Eine ausführliche Übersicht aller Sanierungspflichten finden Sie hier. Parallel zur Förderreform hat der Bund das frühere Heizungsgesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt. Ordnungsrechtlich sind Gas- und Ölheizungen beim Tausch damit wieder zulässig. Gefördert werden sie trotzdem nicht. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung heißt das: Sie müssen nicht nur die Anschaffung vergleichen, sondern auch den CO₂-Preis über die nächsten 15 Jahre. Das machen wir in der Beratung mit Ihnen zusammen.
Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen ändern sich, teilweise mehrmals im Jahr, und die Auszahlung steht unter Haushaltsvorbehalt. Maßgeblich sind immer die aktuellen Richtlinien von BAFA und KfW im Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Wir prüfen Ihren konkreten Fall, bevor irgendetwas unterschrieben wird.
Stand: August 2026 · Quellen: KfW-Merkblatt 458, BAFA-Richtlinien BEG EM und EBW.
Nächster Schritt
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Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und stimmen einen Termin ab – unverbindlich und ohne Kosten für Sie.
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