Stand: August 2026
Was das BAFA fördert – und was wir davon für Sie beantragen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist für alles zuständig, was an Ihrem Haus verbessert wird, ohne dass ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird. Also Dämmung, Fenster, Lüftung und die Optimierung Ihrer vorhandenen Heizung. Für den Heizungstausch selbst ist seit 2024 die KfW zuständig – dazu hier entlang.
Zwei Dinge vorab, die über alles entscheiden: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Und für jede BAFA-Einzelmaßnahme ist ein gelisteter Energieeffizienz-Experte zwingend vorgeschrieben – ohne unsere Bestätigung gibt es keinen Zuschuss.
Gebäudehülle
Der größte Block, und meist der mit dem größten Effekt. Gefördert wird die Dämmung von:
- Außenwänden – als Wärmedämmverbundsystem, Innendämmung oder Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk. Letzteres ist am Niederrhein besonders häufig möglich, weil hier sehr viel zweischalig gemauert wurde.
- Dachflächen und obersten Geschossdecken – bei ungedämmten Altbauten oft die günstigste Maßnahme mit dem schnellsten spürbaren Effekt.
- Kellerdecken, Bodenplatten und erdberührten Bauteilen – der Klassiker gegen kalte Füße im Erdgeschoss.
- Fenster, Fenstertüren und Außentüren – Austausch oder Ersteinbau, wenn die geforderten U-Werte erreicht werden.
- Sommerlichem Wärmeschutz – außenliegende Verschattung, Rollläden, Markisen. Wird gern übersehen, gewinnt aber mit jedem heißen Sommer an Bedeutung.
Für jedes Bauteil gilt ein vorgeschriebener maximaler U-Wert. Diesen Nachweis führen wir – er ist der häufigste Grund, warum Anträge ohne Fachbegleitung scheitern.
Anlagentechnik ohne Heizung
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, zentral oder dezentral. Nach einer Dämmung oft sinnvoll, weil das Gebäude luftdichter wird.
- Mess-, Steuer- und Regeltechnik sowie Systeme zur Verbrauchsoptimierung.
Heizungsoptimierung
Ihre vorhandene Heizung bleibt – sie wird nur besser eingestellt. Voraussetzung: Die Anlage ist mindestens zwei Jahre alt. Gefördert werden:
- Hydraulischer Abgleich – meist der günstigste Hebel überhaupt und oft ohnehin Voraussetzung für andere Förderungen
- Austausch von Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen
- Dämmung von Rohrleitungen im unbeheizten Bereich
- Voreinstellbare Thermostatventile und optimierte Regelungstechnik
- Flächenheizungen und die Absenkung der Vorlauftemperatur
Die Zahlen
| ohne iSFP | mit iSFP | |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 % | 20 % |
| Förderfähige Kosten je Wohneinheit und Jahr | 30.000 € | 60.000 € |
| Maximaler Zuschuss je Maßnahme und Jahr | 4.500 € | 12.000 € |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 %, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis 2.500 € | |
| Energieberatung (EBW) | 50 %, max. 650 € (EFH/ZFH) bzw. 850 € (MFH ab 3 WE) | |
Wichtige Änderung seit dem 21. Juli 2026: Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten wird erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € gewährt – und nur für den Anteil oberhalb dieser Schwelle. Bei einer 18.000-€-Maßnahme bringt der Sanierungsfahrplan finanziell also nichts mehr. Genau das rechnen wir vorher aus, bevor wir Ihnen einen iSFP anbieten.
Was nicht über das BAFA läuft
- Der Heizungstausch – seit 2024 ausschließlich über die KfW, Programm 458
- Photovoltaik und Batteriespeicher – dafür gilt das EEG, nicht die BEG
- Neubauten – die BEG EM gilt nur für Bestandsgebäude
Expertenliste des Bundes BAFA-
antragsberechtigt KfW-
antragsberechtigt Gebäudeenergie-
berater (HWK)
Wir dürfen Ihren Antrag stellen
Für jede BAFA-Einzelmaßnahme ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Sachverständiger zwingend vorgeschrieben – ohne dessen Bestätigung wird kein Zuschuss ausgezahlt. Beide Inhaber sind eingetragen und antragsberechtigt.
Nachprüfbar unter energie-effizienz-experten.de – die Liste ist öffentlich.
Was wir konkret für Sie übernehmen
Prüfung der Förderfähigkeit
Erreicht Ihre geplante Maßnahme die geforderten U-Werte? Falls nicht, sagen wir, was am Aufbau geändert werden muss.
Antragstellung beim BAFA
Vollständig über unseren Zugang als gelistete Energieeffizienz-Experten, vor jeder Auftragsvergabe.
Prüfung der Handwerkerangebote
Steht im Angebot wirklich das drin, was gefördert wird? Diese Prüfung verhindert später gekürzte Zuschüsse.
Baubegleitung
Kontrolle der Ausführung, solange Korrekturen noch günstig sind. 50 % der Kosten trägt der Bund.
Verwendungsnachweis
Wir erstellen die Bestätigung nach Durchführung und reichen ein. Danach wird ausgezahlt.
Erstberatung vor Ort kostenlos. Wir sehen uns Ihr Gebäude an und sagen Ihnen, welche dieser Maßnahmen bei Ihnen förderfähig sind – ohne Kosten und ohne Verpflichtung.
Stand: August 2026 · Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die BAFA-Richtlinien im Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Nächster Schritt
Der erste Termin bei Ihnen zu Hause ist kostenlos.
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und stimmen einen Termin ab – unverbindlich und ohne Kosten für Sie.
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