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Energieberater Niederrhein - Lipperheide & Martin

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Orientierungshilfe

Zehn Fragen, die Sie jedem Energieberater stellen sollten

Eine Energieberatung ist Vertrauenssache: Sie können vorher schlecht beurteilen, ob die Empfehlung gut ist. Diese Liste hilft dabei. Sie ist so geschrieben, dass Sie damit jedes Angebot prüfen können – auch unseres.

Drucken Sie die Liste aus oder öffnen Sie sie auf dem Handy, wenn ein Berater bei Ihnen sitzt. Wer auf diese Fragen keine klare Antwort gibt, ist selten der Richtige.

Die zehn Fragen im Einzelnen

  1. Steht er in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes?

    Warum das zählt: Ohne diesen Eintrag darf niemand Förderanträge bei BAFA und KfW bestätigen. Es gibt Anbieter, die „Energieberatung“ anbieten, aber nicht gelistet sind – dann brauchen Sie für den Antrag zusätzlich jemand anderen.

    So halten wir es: Beide Inhaber sind eingetragen und unterliegen der Fortbildungspflicht. Sie können das selbst prüfen unter energie-effizienz-experten.de.

  2. Kommt er ins Haus – oder bewertet er nach Fragebogen?

    Warum das zählt: Es gibt Anbieter, die per Videocall oder Formular arbeiten. Ob ein Mauerwerk zweischalig ist, ob die Luftschicht frei ist, in welchem Zustand eine Dampfbremse steckt: Das steht in keinem Fragebogen. Empfehlungen ohne Ortstermin sind Vermutungen.

    So halten wir es: Wir machen grundsätzlich einen Ortstermin. Der erste ist kostenlos, inklusive Anfahrt.

  3. Nennt er den Preis, bevor er kommt – schriftlich?

    Warum das zählt: „Preis auf Anfrage“ ist ein Warnsignal. Seriös ist ein Angebot, in dem Honorar, Förderanteil und Ihr tatsächlicher Eigenanteil stehen, bevor Arbeit anfällt.

    So halten wir es: Sie bekommen Leistungsumfang, Honorar, Förderung und Eigenanteil auf einem Blatt – vor dem ersten kostenpflichtigen Schritt.

  4. Sagt er auch mal ab?

    Warum das zählt: Ein Berater, der jedem Kunden dieselbe Maßnahme empfiehlt, verkauft ein Produkt. Nicht jede Dämmung rechnet sich, und ein Sanierungsfahrplan bringt seit Juli 2026 unterhalb von 30.000 € Investition keinen Fördervorteil mehr.

    So halten wir es: Wenn sich etwas für Sie nicht rechnet, sagen wir das – auch wenn wir damit den Auftrag verlieren.

  5. Legt er offen, ob er an der Ausführung mitverdient?

    Warum das zählt: Viele Energieberater kommen aus dem Handwerk und haben einen eigenen Betrieb. Das ist kein Problem, solange es offen liegt und Sie frei entscheiden. Ein Problem wird es, wenn „unabhängig“ auf der Seite steht und im Kleingedruckten etwas anderes.

    So halten wir es: Wir sind gleichzeitig Geschäftsführer der MALISAN GmbH, die Einblasdämmung ausführt. Das steht auf einer eigenen Seite, samt der Regeln, die wir uns dafür gegeben haben.

  6. Rechnet er mit den Fördersätzen von heute?

    Warum das zählt: Die Bundesförderung wurde zum 21. Juli 2026 umgebaut. Wer noch mit 70 % Höchstsatz, 30.000 € förderfähigen Kosten, dem Effizienzbonus oder dem Emissionsminderungszuschlag kalkuliert, rechnet mit Zahlen, die es nicht mehr gibt.

    So halten wir es: Unsere Förderseite ist auf dem Stand nach der Reform. Zum 1. Februar 2027 ändert sich der nächste Satz – auch das steht dort schon.

  7. Übernimmt er die Antragstellung oder nur die Beratung?

    Warum das zählt: Manche Büros liefern einen Bericht und lassen Sie mit dem Antrag allein. Zwischen Bericht und Auszahlung liegen Bestätigung zum Antrag, Fristen, Verwendungsnachweis.

    So halten wir es: Wir übernehmen den kompletten Vorgang bis zur Auszahlung, inklusive Kommunikation mit BAFA und KfW.

  8. Wer unterschreibt am Ende den Nachweis – und hat der die Baustelle gesehen?

    Warum das zählt: Der häufigste Grund für gekürzte oder zurückgeforderte Zuschüsse ist eine Ausführung, die von der Bestätigung abweicht. Wer den Nachweis unterschreibt, sollte gesehen haben, was gebaut wurde.

    So halten wir es: Bei uns unterschreibt der, der vor Ort war. An dieser Unterschrift hängt unsere Zulassung.

  9. Wie schnell antwortet er – und wer ruft zurück?

    Warum das zählt: Wenn schon die erste Anfrage drei Wochen liegen bleibt, sagt das etwas über die Begleitung eines Projekts aus, das sich über Monate zieht.

    So halten wir es: Antwort innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Es gibt keinen Außendienst: Sie sprechen immer mit einem der beiden Inhaber.

  10. Bietet er Baubegleitung an – und erklärt er, wann sie Pflicht ist?

    Warum das zählt: Bei Effizienzhaus-Sanierungen ist die Baubegleitung vorgeschrieben, bei Einzelmaßnahmen freiwillig. Freiwillig heißt nicht überflüssig: 50 % der Kosten trägt der Bund, bis 2.500 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

    So halten wir es: Wir bieten sie an und sagen Ihnen ehrlich, wann sie sich lohnt und wann nicht.

Und wenn wir nicht passen?

Dann sagen Sie das einfach. Es gibt am Niederrhein mehrere gute Kollegen, und wir nennen Ihnen gern jemanden – etwa wenn Sie ausdrücklich einen Berater ohne eigenen Handwerksbetrieb möchten. Uns ist lieber, Sie sind bei jemand anderem gut aufgehoben, als bei uns unzufrieden.

Der einfachste Test: Lassen Sie sich vor Ort beraten, bevor Geld fließt. Bei uns kostet dieser Termin nichts – Sie können also in Ruhe prüfen, ob die zehn Antworten oben in der Praxis stimmen.

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Der erste Termin bei Ihnen zu Hause ist kostenlos.

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und stimmen einen Termin ab – unverbindlich und ohne Kosten für Sie.

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