Stand: August 2026
Fördermittel aus NRW – die Töpfe neben Bund und KfW
Über BAFA und KfW spricht jeder. Daneben gibt es aber eine zweite Ebene: Programme des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK und einzelner Stadtwerke. Die sind kleiner, aber sie lassen sich zusätzlich zur Bundesförderung nutzen – und sie fallen häufig unter den Tisch.
Warum wir das mitprüfen: Wir arbeiten in einem festen Umkreis von rund 40 km. In diesem Gebiet liegen vier Kreise und ein gutes Dutzend Stadtwerke. Welche davon gerade welches Programm auflegt, lässt sich nur verfolgen, wenn man ohnehin ständig dort unterwegs ist.
NRW.BANK – die Förderbank des Landes
Die NRW.BANK bietet eigene Programme für selbst genutztes Wohneigentum, die sich mit der Bundesförderung kombinieren lassen. Anders als bei der KfW gibt es hier teilweise keine oder höhere Einkommensgrenzen und niedrigere Zugangsvoraussetzungen.
- NRW.BANK.Gebäudesanierung – zinsgünstiges Darlehen für die energetische Sanierung der eigenen Immobilie, etwa neue Fenster oder die Erneuerung der Heizung
- NRW.BANK.Wohneigentum – für Bau, Erwerb und auch für die Anschlussfinanzierung bestehender Immobilienkredite
- NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen – für besonders nachhaltiges und ressourcenschonendes Bauen
- Eigentumsförderung Modernisierung (Wohnraumförderung des Landes) – Förderdarlehen mit Tilgungsnachlass, also einem Teil, den Sie nicht zurückzahlen. Hier gelten Einkommensgrenzen.
Der Antragsweg läuft – wie bei den KfW-Krediten – über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der Bank des Landes. Das ist der Punkt, an dem die Reihenfolge stimmen muss: Wer den Sanierungsvertrag unterschreibt, bevor die Bank den Antrag eingereicht hat, verliert den Anspruch.
progres.NRW – Zuschüsse des Landes
Das Landesprogramm progres.NRW fördert vor allem Technik rund um erneuerbare Energien: Photovoltaik, Batteriespeicher und Wärmepumpen. Die Zuschüsse sind vergleichsweise klein, aber sie kommen zusätzlich zur Bundesförderung – und der Antrag läuft über die Bezirksregierung Arnsberg, nicht über BAFA oder KfW.
Der häufigste Fehler: Auch hier muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Wer erst die Bundesförderung beantragt, die Anlage einbaut und sich danach um das Landesprogramm kümmert, bekommt nichts mehr. Nachträgliche Anträge werden ausnahmslos abgelehnt.
Kommunale Programme und Stadtwerke
Die dritte Ebene ist die unübersichtlichste: Einzelne Städte und Stadtwerke legen eigene Zuschüsse auf – für Wärmepumpen, Photovoltaik, Batteriespeicher oder Ladepunkte. Die Stadtwerke Kleve etwa fördern Elektro-Wärmepumpen aus eigenen Mitteln.
Diese Programme haben drei Eigenheiten, die sie leicht übersehbar machen:
- Sie sind zeitlich befristet und werden oft ohne Ankündigung beendet, wenn der Topf leer ist
- Sie gelten nur für Kunden der jeweiligen Stadtwerke oder für Gebäude im Stadtgebiet
- Sie werden nicht zentral veröffentlicht – man muss sie kennen oder gezielt suchen
Wir prüfen bei jeder Beratung, was am Standort Ihres Gebäudes gerade läuft. Bei einem festen Einsatzgebiet ist das machbar; bei bundesweiter Beratung aus der Ferne ist es das kaum.
Wie sich die Ebenen kombinieren lassen
| Ebene | Wer | Art | Antrag über |
|---|---|---|---|
| Bund | BAFA | Zuschuss | uns als gelistete Experten |
| Bund | KfW | Zuschuss oder Kredit | direkt bzw. Hausbank |
| Land | NRW.BANK | Darlehen, teils mit Tilgungsnachlass | Ihre Hausbank |
| Land | progres.NRW | Zuschuss | Bezirksregierung Arnsberg |
| Kommune | Stadt oder Stadtwerke | meist Zuschuss | jeweilige Stelle |
| Steuer | Finanzamt | § 35c EStG | Steuererklärung |
Nicht jede Kombination ist zulässig – für dieselbe Maßnahme darf in der Regel nicht doppelt gefördert werden. Welche Programme sich bei Ihrem Vorhaben tatsächlich stapeln lassen und in welcher Reihenfolge die Anträge gestellt werden müssen, gehört zur Beratung.
Die steuerliche Alternative
Oft übersehen, weil sie kein Förderprogramm im engeren Sinn ist: Nach § 35c Einkommensteuergesetz lassen sich energetische Maßnahmen am selbst genutzten Wohneigentum über drei Jahre steuerlich absetzen. Das ist eine Alternative zur BEG-Förderung, keine Ergänzung – man muss sich entscheiden.
Für wen sich welcher Weg lohnt, hängt vom Steuersatz und von der Höhe der Investition ab. Diese Rechnung machen wir mit auf, statt automatisch zur Förderung zu raten.
Was das für Sie bedeutet: Beim kostenlosen Ortstermin prüfen wir nicht nur BAFA und KfW, sondern auch, was Land, Kreis und Ihre Stadtwerke gerade anbieten. Das kostet Sie nichts extra – es gehört für uns dazu.
Stand: August 2026 · Landes- und kommunale Programme ändern sich häufig und sind teils befristet. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Förderbedingungen im Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Nächster Schritt
Der erste Termin bei Ihnen zu Hause ist kostenlos.
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und stimmen einen Termin ab – unverbindlich und ohne Kosten für Sie.
Kevelaer & Kamp-Lintfort · Mo–Sa 7:00–20:00 Uhr · Rückruf innerhalb von 24 Stunden