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Leistung

Dämmung, Fenster und Gebäudehülle

Dämmung, Fenster und Gebäudehülle

Die Gebäudehülle ist der Teil, der bleibt. Eine Heizung wird in 20 Jahren wieder getauscht, eine Dämmung nicht. Deshalb lohnt es sich, hier genau zu rechnen, statt nach Gefühl zu entscheiden.

Was gefördert wird

  • Dämmung von Dachflächen und oberster Geschossdecke
  • Dämmung von Außenwänden – außen, innen oder als Kerndämmung im zweischaligen Mauerwerk
  • Dämmung von Kellerdecke, Bodenplatte und Wänden gegen Erdreich
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Dachflächenfenstern
  • Sommerlicher Wärmeschutz, Lüftungsanlagen, Heizungsoptimierung

Alle förderfähigen BAFA-Maßnahmen im Detail. Der Zuschuss beträgt 15 % der förderfähigen Kosten, mit einem individuellen Sanierungsfahrplan 20 %. Förderfähig sind 30.000 € je Wohneinheit und Jahr, mit Fahrplan 60.000 €. Voraussetzung ist die Einhaltung bestimmter U-Werte je Bauteil – die weisen wir für Sie nach.

Kerndämmung: der unterschätzte Fall am Niederrhein

Ausführlich mit allen Voraussetzungen und Prüfschritten hier.

Sehr viele Häuser hier sind zweischalig gemauert, mit einer Luftschicht zwischen Innen- und Außenwand. Diese Schicht lässt sich einblasen, ohne dass jemand ein Gerüst stellt oder die Fassade verändert. Für Klinkerhäuser, bei denen eine Außendämmung optisch ausscheidet, ist das oft die einzige sinnvolle Lösung – und bezogen auf den Effekt eine der günstigsten Maßnahmen überhaupt.

Ob die Schale ausreichend breit, hohlraumfrei erreichbar und schlagregensicher ist, klären wir vor Ort mit Endoskopkamera und Probebohrung. Wir sagen Ihnen dabei auch, wenn es nicht geht.

Wärmebrücken und Feuchte

Jede Dämmung verschiebt Temperaturen in der Konstruktion. Bei Innendämmung, an Balkonplatten, Rollladenkästen und Fensteranschlüssen entscheidet sich, ob das Haus danach trockener oder feuchter ist. Wir rechnen die kritischen Anschlüsse durch, statt pauschale Zuschläge anzusetzen – das verbessert nebenbei auch die Effizienzhaus-Bilanz.

Welche Reihenfolge sich rechnet

Wenn das Budget nicht für alles reicht – der Normalfall –, gilt eine grobe Rangfolge nach Wirkung pro Euro:

  1. Oberste Geschossdecke. Meist die günstigste Maßnahme überhaupt, oft in einem Tag erledigt, und Wärme steigt nach oben. Bei ungedämmten Altbauten fast immer der erste Schritt.
  2. Kerndämmung, falls zweischalig gemauert wurde. Kein Gerüst, keine veränderte Fassade, vergleichsweise geringe Kosten bei großer Fläche.
  3. Kellerdecke. Ebenfalls günstig, und der Effekt ist unmittelbar spürbar, weil kalte Fußböden das Wohlbefinden stärker beeinflussen als die reine Gradzahl.
  4. Fenster. Teurer pro Quadratmeter, aber irgendwann sind sie ohnehin fällig. Wichtig: erst die Wand dämmen, dann die Fenster – oder beides zusammen. Neue dichte Fenster in einer kalten Wand verlagern das Feuchteproblem nur.
  5. Fassadendämmung von außen. Die größte Wirkung, aber auch die größte Investition. Sinnvoll, wenn die Fassade ohnehin ansteht.

Diese Reihenfolge ist eine Faustregel, kein Gesetz. Bei einem Haus mit undichtem Dach steht das Dach zuerst, egal was die Wirtschaftlichkeitsrechnung sagt.

Was die geforderten U-Werte bedeuten

Für jedes Bauteil schreibt die Förderung einen maximalen U-Wert vor – bei Außenwänden und Dach liegt er deutlich unter dem, was viele Altbauten heute haben. In der Praxis heißt das: Eine „ein bisschen" gedämmte Wand wird nicht gefördert. Entweder richtig oder gar nicht.

Welche Dämmstoffdicke dafür nötig ist, hängt vom vorhandenen Aufbau ab. Genau das rechnen wir aus, bevor Sie ein Angebot einholen – sonst steht am Ende ein Angebot im Raum, das die Förderbedingungen gar nicht erfüllt.

Zur Transparenz: Wir sind gleichzeitig Geschäftsführer der MALISAN GmbH, die Einblasdämmung ausführt. Wo wir beraten und ausführen könnten, legen wir das offen und trennen die Rollen: Sie bekommen Vergleichsangebote und entscheiden frei, wer ausführt. Eine Beratung, die immer zum eigenen Auftrag führt, ist keine Beratung. Unsere Regeln dazu im Detail

Energieeffizienz-
Expertenliste des Bundes
BAFA-
antragsberechtigt
KfW-
antragsberechtigt
Gebäudeenergie-
berater (HWK)

Wir dürfen Ihren Antrag stellen

Für diese Leistung ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Sachverständiger gesetzlich vorgeschrieben. Beide Inhaber sind dort eingetragen – wir dürfen Ihren Förderantrag bei BAFA und KfW also selbst stellen und die erforderlichen Bestätigungen ausstellen.

Nachprüfbar unter energie-effizienz-experten.de – die Liste ist öffentlich.

Erstberatung vor Ort kostenlos. Wir sehen uns Ihr Gebäude an und sagen Ihnen, ob und wie viel Förderung realistisch ist – ohne Kosten und ohne Verpflichtung.

Nächster Schritt

Der erste Termin bei Ihnen zu Hause ist kostenlos.

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und stimmen einen Termin ab – unverbindlich und ohne Kosten für Sie.

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