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Energieberater Niederrhein - Lipperheide & Martin

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Leistung

Energieausweis für Ihr Wohngebäude

Energieausweis für Ihr Wohngebäude

Wer verkauft oder vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis – spätestens bei der Besichtigung, unaufgefordert vorzulegen. Fehlt er, drohen Bußgelder, und in der Praxis kostet er Sie zusätzlich Verhandlungsspielraum, weil Käufer misstrauisch werden.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

VerbrauchsausweisBedarfsausweis
GrundlageTatsächliche Verbrauchsdaten der letzten drei JahreRechnerische Analyse von Hülle und Anlagentechnik
AussagekraftHängt stark vom Heizverhalten der Vorbewohner abUnabhängig vom Nutzer, vergleichbar
Passt fürÄltere Gebäude mit lückenloser VerbrauchshistorieNeubauten, sanierte Gebäude, Häuser vor dem Verkauf
Pflicht beiWohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 1.11.1977 und ohne Modernisierung auf den Wärmeschutzstandard von 1977

Wir sagen Ihnen im Telefonat in zwei Minuten, welcher Ausweis für Ihr Gebäude zulässig ist – und welcher Ihnen tatsächlich hilft. Bei einem sanierten Haus lohnt sich der Bedarfsausweis oft, weil er die Sanierung sichtbar macht. Bei einem unsanierten Haus mit sparsamen Vorbewohnern ist der Verbrauchsausweis meist das freundlichere Papier.

Was wir brauchen

Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen bzw. Brennstoffrechnungen der letzten drei Jahre und Angaben zu Wohnfläche und Leerstand. Für den Bedarfsausweis: einen Ortstermin, bei dem wir Bauteile, Aufbauten, Fenster und Anlagentechnik aufnehmen. Vorhandene Baupläne helfen, sind aber kein Muss – wir messen zur Not selbst.

Ehrlicher Hinweis: Wenn Sie ohnehin sanieren wollen, ist der Energieausweis für sich allein selten das sinnvollste Produkt. Die Aufnahme, die wir dafür machen, ist zu großen Teilen dieselbe wie beim Sanierungsfahrplan – und der wird zu 50 % gefördert. Fragen Sie uns danach, bevor Sie zweimal bezahlen.

Energieeffizienz-
Expertenliste des Bundes
BAFA-
antragsberechtigt
KfW-
antragsberechtigt
Gebäudeenergie-
berater (HWK)

Wir dürfen Ihren Antrag stellen

Für diese Leistung ist ein in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführter Sachverständiger gesetzlich vorgeschrieben. Beide Inhaber sind dort eingetragen – wir dürfen Ihren Förderantrag bei BAFA und KfW also selbst stellen und die erforderlichen Bestätigungen ausstellen.

Nachprüfbar unter energie-effizienz-experten.de – die Liste ist öffentlich.

Erstberatung vor Ort kostenlos. Wir sehen uns Ihr Gebäude an und sagen Ihnen, ob und wie viel Förderung realistisch ist – ohne Kosten und ohne Verpflichtung.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wie schnell bekomme ich den Ausweis?

Der Verbrauchsausweis ist bei vollständigen Unterlagen meist innerhalb weniger Werktage fertig. Beim Bedarfsausweis richtet sich der Termin nach dem Ortstermin.

Wie lange ist er gültig?

Zehn Jahre ab Ausstellung – es sei denn, das Gebäude wird zwischenzeitlich wesentlich verändert.

Reicht ein Ausweis aus dem Internet für 40 Euro?

Er ist formal ein Ausweis, aber die Angaben stammen ungeprüft von Ihnen. Für falsche Angaben haften Sie. Bei einem Verkauf, bei dem der Käufer sich später auf den Ausweis beruft, ist das ein reales Risiko.

Nächster Schritt

Der erste Termin bei Ihnen zu Hause ist kostenlos.

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen und stimmen einen Termin ab – unverbindlich und ohne Kosten für Sie.

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